Die Geschäftsführung der Breisgauer Narrenzunft besteht aus 11 Narrenräten.
Die Mitglieder des Geschäftsführenden Zunftrates werden von der Zunfthauptversammlung in geheimer Wahl je zur Hälfte gewählt:
Die Positionen 1, 3, 5, 7, 9 und 11 stehen in den ungeraden Kalenderjahren zur Wahl. Die Positionen 2, 4, 6, 8 und 10 in den geraden Kalenderjahren.
Die Regelamtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Geschäftsführenden Zunftrat kümmert sich um die Organisation der Freiburger Fasnet und der sonstigen anstehenden Veranstaltungen der Breisgauer Narrenzunft.